Spekulationsfrist Bitcoin steuerfrei? Das muss man beim Trading beachten
Bitcoin steuerfrei? Tatsächlich ist das unter bestimmten Umständen möglich. Dabei kommt es vor allem darauf an, wann man seine Bitcoin oder andere Kryptowährungen gekauft und wann man sie veräußert hat.
Bitcoin steuerfrei: Muss man Einkünfte aus dem Trading von Kryptowährungen besteuern?
Ob man Einkünfte aus Krypto-Trades besteuern muss, hängt zunächst davon ab, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Sie bleiben insofern steuerfrei, wenn die erwirtschafteten Gewinne unter der Grenze von 600 Euro bleiben. Überschreitet man diese Grenze nicht, muss man die Einkünfte auch nicht in der Steuererklärung angeben. Diese Grenze ist davon unabhängig, welche anderen Einkunftsarten (Selbstständigkeit, Dienstverhältnis o. ä.) sonst vorliegen.
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Eine weitere Grenze ist der sogenannte „Veranlagungsfreibetrag“. Sofern jemand ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit hat, muss keine Steuererklärung abgegeben werden, wenn andere Einkünfte vorliegen und diese unter 730 Euro pro Jahr bleiben.
Liegt das gesamte Jahreseinkommen über 11.000 Euro, unterliegt es dem progressiven Steuertarif. Wie hoch die Steuern beim jeweiligen Verdienst ausfallen, kann man auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums berechnen.
Wann ist Bitcoin steuerfrei?
Einen Steuer-Kniff gibt es allerdings, der vor allem die Hodler freuen dürfte: Wartet man mit dem Verkauf von Bitcoin über ein Jahr, entfällt die Steuerpflicht komplett. Dann ist Bitcoin steuerfrei.
Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Diese gelten bei der sogenannten zinstragenden Veranlagung. Kurz gesagt: Wer seine Kryptowährungen gewinnbringend verleiht, muss Steuern bezahlen. Denn damit fallen sie unter den Sondersteuersatz von 27,5 Prozent gemäß § 27a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes.
Allerdings sollte man darauf achten, seine Trades lückenlos zu dokumentieren – gerade für Day-Trader droht hier ein hoher Berg Papier, den es anzulegen gilt. Die Alternative: Krypto-Steuersoftware.
Ist dies jedoch nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Einheiten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen – das Prinzip nennt sich FIFO: First in, First out.
Übrigens: Bei Verlusten aus Spekulationsgeschäften sind diese nur innerhalb dieser Einkunftsart, also etwa mit Gewinnen aus anderen Trades verrechenbar. Andere Einkunftsarten kann man hier nicht in Betracht ziehen.
Disclaimer: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht den Gang zur Steuerberaterin.
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Author: Michael Anderson
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